Wir geben hiermit bekannt, dass die Vertreterversammlung am 09.06.2011 die Änderung der Satzung im § 10 Auseinandersetzung Absatz 2 Satz 1 wie folgt beschlossen hat:
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich.
Anmerkung: Satzungsänderung farbig hervorgehoben. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister ist am 27.07.2011 erfolgt.
VR-Bank Rottal-Inn eG
Der Vorstand