Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für jeden ein Muss. Wer mindestens 18 Monate bei der gleichen Kasse ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn er die Kasse wechseln möchte. Für Privatversicherte gilt: Wenn ihnen die Beiträge zu teuer werden, können sie in den Basistarif wechseln. Dieser ist an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt.

Privathaftpflicht-Versicherung

Für Schäden, die Sie anderen zufügen, müssen Sie laut Gesetz mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe aufkommen. Das kann die teure Kamera Ihres Freundes sein, die Ihnen aus Versehen aus der Hand rutscht, oder das Glas Rotwein, dessen Inhalt sich über den Teppich der Nachbarn ergießt. Mit einer Privathaftpflicht-Versicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt.

Kfz-Haftpflicht-Versicherung – für Kfz-Halter

Wenn Sie auch im Ruhestand motorisiert unterwegs sind, brauchen Sie weiterhin eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Sie schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Damit ist nicht nur der Versicherte, sondern auch der Geschädigte abgesichert. Die Beiträge richten sich unter anderem nach den Kilometern, die Sie im Jahr zurücklegen. Sollten Sie im Ruhestand weniger fahren, melden Sie dies deshalb unbedingt Ihrer Versicherung.

Private Unfall-Versicherung

Während des Berufslebens sind Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg und am Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfall-Versicherung geschützt. Dieser Schutz entfällt im Ruhestand. Doch gerade für Menschen, die allein leben, kann eine Unfall-Versicherung wichtig sein. Zum Beispiel, um im Fall eines Falles einen Umbau oder eine Haushaltshilfe zu finanzieren und dadurch in der eigenen Wohnung bleiben zu können.

Wohngebäude-Versicherung: für Eigenheim-Besitzer

Das im Alter meist abbezahlte Eigenheim ist für viele ein hochgeschätzter Vermögenswert, den es zu erhalten gilt. Die Wohngebäude-Versicherung hilft Ihnen dabei, denn Sie kommt für die finanziellen Folgen auf, wenn Ihr Haus zum Beispiel durch Unwetter, Brand oder austretendes Leitungswasser Schaden nimmt. Selbst bei einem Totalschaden ersetzt sie den ortsüblichen Neubauwert und ermöglicht Ihnen so den Wiederaufbau.

Auslandsreise-Krankenversicherung: für (Welt-)Reisende

Endlich Zeit zum Reisen! Viele Menschen machen im Ruhestand große Reiseträume wahr. Der gesetzliche Krankenversicherungs-Schutz ist im Ausland jedoch nicht immer ausreichend und gilt zudem nur für einen begrenzten Zeitraum. Die Auslandsreise-Krankenversicherung finanziert Leistungen, die über dies hinausgehen. Für Reisen, die über sechs Wochen hinausgehen, brauchen Sie in jedem Fall eine Extra-Krankenversicherung.

Kranken-Zusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit einiger Zeit immer weiter eingeschränkt. Im Alter brauchen Sie jedoch besonders in diesem Bereich einen guten Versicherungs-Schutz. Bei einer Kranken-Zusatzversicherung bestimmen Sie selbst, was Ihnen für Ihre Gesundheit wichtig ist. Ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz und schließen Sie die Lücken selbst. Je früher, desto besser, denn wenn der Fall eintritt, sollte der Schutz bereits bestehen.

Pflege-Zusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. Oft müssen die Betroffenen und ihre Angehörigen noch kräftig zuzahlen, um dem Pflegebedürftigen ein Mindestmaß an Lebensqualität zu gewährleisten. Mit einer Pflege-Zusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor finanziellen Belastungen im Pflegefall. Auch hier gilt: Je früher Sie sich versichern, desto günstiger für Sie. Außerdem sind Sie bereits geschützt, wenn der Pflegefall eintritt.

Hausrat-Versicherung

Über die Jahre sammelt sich einiges Wertvolles an: Schmuck, vielleicht Bilder, ein teurer Fernseher … Wenn solche Werte zum Beispiel durch Diebstahl oder Feuer abhandenkommen, kann die Hausrat-Versicherung die Stücke zwar nicht wiederbeschaffen. Sie kann Ihnen jedoch den finanziellen Schaden ersetzen. Ein Tipp: Wenn Sie im Ruhestand in eine kleinere Wohnung ziehen, melden Sie dies Ihrer Versicherung. Die Größe der Wohnung wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus.

Wechsel der Versicherungs-Gesellschaft

Bei einem Wechsel des Versicherungs-Anbieters sollten Sie die Kündigungsfrist für den alten Vertrag beachten. Lassen Sie sich vorher für den neuen Vertrag ein verbindliches Angebot geben oder sogar die Bestätigung für die neue Versicherung. Denn mit Ausnahme von Anträgen auf Kfz-Haftpflicht-Versicherung haben die Gesellschaften das Recht, Anträge abzulehnen.

Widerruffrist

Wenn Sie von einer gerade abgeschlossenen Police zurücktreten möchten, müssen Sie die vorgeschriebene Rücktrittsfrist beachten. Diese beginnt mit dem Erstellungs-Datum der Police bzw. mit dem Poststempel auf dem Umschlag, mit dem der Versicherer Ihnen Ihre Police zuschickt. Bewahren Sie also auch den Umschlag auf.

Kündigung

Auch bei der Kündigung müssen Sie eine Frist einhalten. Dabei geht es um das Datum des Eingangs Ihrer Kündigung beim Versicherer. Kündigen Sie deshalb frühzeitig und lassen Sie sich den Erhalt von der Versicherungs-Gesellschaft bestätigen.

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