Ab 2025 gilt in Bayern ein eigenes Grundsteuergesetz. Doch Vorsicht: Handlungsbedarf gibt es für alle Grundeigentümer schon 2022. Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Grund- und Immobilienbesitzer in Bayern eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben – Unternehmen wie Privatpersonen.
Als Ihre VR-Bank Rottal-Inn möchten wir Sie an diesen Termin erinnern und Ihnen wertvolle Tipps zu diesem Thema geben. Die Grundsteuer-Expertin und Steuerberaterin Edeltraud-Maria Schmid vom Genossenschaftsverband Bayern sagt, worauf es ankommt.
- Livestream "Die neue Grundsteuer in Bayern"
- Wann: 18. Mai um 19:00 Uhr
- Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl