Wie lange Kontoauszüge aufbewahrt werden müssen

1 Monat, 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre... Bezüglich der Aufbewahrungsfristen herrscht immer wieder Unsicherheit. Deshalb haben wir Sie gefragt, wie Sie es mit Ihren Kontoauszügen handhaben:

Auswertung unserer Umfrage

Wie viele Ordner oder Schnellhefter mit Kontoauszügen stehen bei Ihnen zuhause? Gerade wer seine Kontoauszüge sicherheitshalber länger aufbewahrt, sammelt schnell einiges an Papier an. Durch die elektronische Aufbewahrung kann dieser Platz künftig für die schönen Dinge im Leben genutzt werden.

Wie lange müssen Kontoauszüge aufbewahrt werden?

Die Ordner mit den Konroauszügen werden immer dicker und man fragt sich, wann man die Belege endlich entsorgen darf. Für Privatleute gibt es nur in Ausnahmefällen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht:

  • Zwei Jahre lang müssen Belege für Handwerke- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude aufbewahrt werden. Hier will der Fiskus im Bedarfsfall kontrollieren können, dass die Umsatzsteuer vom Handwerksunternehmen richtig ausgewiesen wurde.
  • Sechs Jahre Aufbewahrungspflicht gilt für Privatpersonen mit postiven Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr.
  • Zehn Jahre gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt für Personen, die zur Buchhaltung verpflichtet sind.

Auch wenn Sie nicht unter die oben genannten Ausnahmeregelungen fallen, ist eine Aufbewahrung der Kontoauszüge dennoch sinnvoll. Mit Hilfe des Kontoauszugs kann vorallem bei größeren Anschaffungen oder Investitionen die tatsächliche Zahlung nachgewiesen werden. Hier bietet die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist eine Orientierung. Diese beträgt grundsätzlich zwei Jahre und  beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres in dem die Zahlung erfolgt ist. Da sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen auf fünf Jahre beläuft ist eine entsprechende Aufbewahrung bei solchen Belegen ratsam.

Tipp: Elektronischer Kontoauszug gilt als Nachweis

Schalten Sie Ihr elektronisches Postfach frei.

Das Bundesministerium der Finanzen hat erklärt, dass der elektronische Kontoauszug genauso als Zahlungsnachweis anerkannt wird. Ein papierhafter Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs gilt laut dem Bundesfinanzministerium lediglich als Kopie des Originals. 

Die VR-Bank Rottal-Inn eG bietet Ihnen ein Online-Postfach an, in dem die elektronischen Kontoauszüge zehn Jahre lang zur Verfügung stehen. Hier werden somit alle Dokumente automatisch lang genug gespeichert, wodurch ein Ausdruck der Kontoauszüge nicht nötig ist.

Bei diesem Artikel handelt es sich lediglich um allgemeine Tipps, welche eine Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen können. Wenn Sie hierzu Fragen haben wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.