Durch die PSD2 sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens alle 90 Tage eine starke Kundenidentifizierung durchzuführen. Das heißt, dass Sie sich als Kunde mit 2 unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen identifizieren müssen, z.B. mit Kennwort und TAN. In den 89 Tagen nach der letzten 2-Faktor-Authentifizierung genügt üblicherweise 1 Sicherheitsfaktor für die Anmeldung, so dass Sie sich wie gewohnt mit VR-Netkey oder Alias und Kennwort einloggen können.
Als starke Kundenidentifizierung gilt auch die Nutzung der VR-BankingApp, sofern diese für Wero oder mobileCash registriert oder die Gerätebindung manuell eingerichtet wurde.