Hinweise zur TAN-Abfrage zur starken Kundenauthentifizierung

Durch die PSD2 sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens alle 90 Tage eine starke Kundenidentifizierung durchzuführen. Das heißt, dass Sie sich als Kunde mit 2 unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen identifizieren müssen, z.B. mit Kennwort und TAN. In den 89 Tagen nach der letzten 2-Faktor-Authentifizierung genügt üblicherweise 1 Sicherheitsfaktor für die Anmeldung, so dass Sie sich wie gewohnt mit VR-Netkey oder Alias und Kennwort einloggen können.

Als starke Kundenidentifizierung gilt auch die Nutzung der VR-BankingApp, sofern diese für Wero oder mobileCash registriert oder die Gerätebindung manuell eingerichtet wurde.

TAN-Befreiung für Kleinbeträge und Umbuchungen

Ab sofort können Sie im Online-Banking Kleinbeträge bis zu 30,00 Euro ohne TAN-Eingabe überweisen und innerhalb Ihrer eigenen Konten umbuchen!

Was ist ohne TAN-Eingabe möglich?

  • max. 5 aufeinanderfolgende Zahlungen
  • max. 100 Euro Gesamtbetrag der Zahlungen
  • plattformübergreifender Zähler (eBanking, in der VR-BankingApp, Kwitt)
 
Wann wird wieder eine TAN abgefragt?
 
  • bei Zahlungen über 30 Euro
  • wenn die Summe der Kleinbetragszahlungen seit der letzten TAN-Eingabe 100 Euro übersteigt
  • bei der 6. Zahlung eines Kleinbetrags in Folge