Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich in elektronischer Form über das Online-Portal der Finanzverwaltung ELSTER (Elektronische Steuererklärung; www.elster.de) abgegeben werden. Das Portal ist ab 1. Juli 2022 für die Erklärungsabgabe freigeschaltet.
Praxistipp: Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung der Grundsteuererklärung benötigen Grund- und Immobilieneigentümer ein Zertifikat, das sie bei www.elster.de nach kostenloser Registrierung erhalten. Achtung: Es kann mehrere Wochen dauern, bis die Registrierung bearbeitet ist, deshalb sollten sich Betroffene beizeiten darum kümmern.
Für den Fall, dass eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung per ELSTER nicht möglich ist, akzeptieren die Finanzämter auch Steuererklärungen, die auf Papier eingereicht werden. Nach Auskunft der Finanzverwaltung ist kein Antrag erforderlich, um die Steuererklärung auf Papier abgeben zu können. Die Papiervordrucke sind ab Juli 2022 bei den Finanzämtern und den Kommunen erhältlich.
Die Grundsteuererklärung ist beim sogenannten Lagefinanzamt einzureichen. Zuständig ist also das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Falls sich ein Grundstück über die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, ist das Finanzamt zuständig in dessen Bezirk der wertvollste Teil liegt.
Praxistipp: Auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Kommune wird auch das zuständige Finanzamt genannt. Alternativ können Betroffene auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern das zuständige Finanzamt recherchieren.