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Turnusgemäß ist nach § 26 c der Satzung die Vertreterversammlung der VR-Bank Rottal-Inn eG neu zu wählen. Wahlberechtigt ist gemäß § 26 d, Absatz 1 der Satzung jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Für weiterführende Informationen wird auf die Satzung verwiesen.
Der Wahlausschuss hat beschlossen, die Wahl zur Vertreterversammlung sowohl Online als auch in Präsenz stattfinden zu lassen:
| Online | Präsenz |
| Freitag, 10.04.2026 bis Sonntag, 19.04.2026 | Freitag, 17.04.2026, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
| für Mitglieder (natürliche Personen) ab 18 Jahren mit OnlineBanking-Zugang und elektronischem Postfach | in folgenden Geschäftsstellen
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VR-Bank Rottal-Inn eG
Alois Konrad, Wahlausschussvorsitzender
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