Verlosung von 3 Goldbarren im Rahmen der Neueröffnung der Filiale in Simbach b. Landau
1. Unter allen Kunden der VR-Bank Rottal-Inn eG, die am Gewinnspiel teilnehmen, werden drei Goldbarren verlost. Der 1. Preis ist ein Goldbarren mit 10 Gramm. Der 2. Preis ist ein Goldbarren mit 5 Gramm. Der 3. Preis ist ein Goldbarren mit 2 Gramm.
2. Das Gewinnspiel startet am 26.01.2023 und endet am 31.03.2023 um 18:00 Uhr.
Die Ziehung des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Voraussetzung für die Teilname sind ein Konto bei der VR-Bank Rottal-Inn eG sowie der Test und die anschließende digitale Bewertung des Videoservices VRoni in der Geschäftsstelle in Simbach b. Landau. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird im April 2023 per Direktnachricht benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner / die Gewinnerin innerhalb von 3 Werktagen nicht zurück, so verfällt sein/ihr Anspruch auf den Gewinn und der Preis wird unter den übrigen Teilnehmern vergeben.
3. Der Preis wird dem Gewinner/der Gewinnerin persönlich in der Geschäftsstelle Simbach b. Landau, Anstorfer Str. 2, übergeben. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht gegen ein anderes Produkt oder eine Dienstleistung eingetauscht werden.
4. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Kunden der VR-Bank Rottal-Inn eG ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, ausgenommen Mitarbeiter der VR-Bank Rottal-Inn eG und der Verbundpartner der genossenschaftlichen Finanzgruppe.
5. Nicht gewinnberechtigt sind Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Ebenfalls ist eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services und/oder automatisierte Gewinnspielroboter nicht gestattet und führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Im Ausschlussfall können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeiten des Veranstalters liegen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.